FRAUENPENSIONEN AB JAHRGANG 1964 – KEINE GUTEN AUSSICHTEN
Erhöhtes Antrittsalter für Frauen bei den ASVG-Pensionen Hoch interessant ist ein Rechenbeispiel von mir, welches ich auf Ersuchen einer Freundin im Hinblick auf Ihre zu erwartende Pensionszahlung vorgenommen habe. Ausgangssituation: Seinerzeit Lehre, dann zusätzliche dreijährige Schulausbildung, Vollzeitanstellung, Elternkarenz, Rückkehr in das Arbeitsleben mit Teilzeit, die sie bis zum Pensionsantritt beibehalten möchte. Als Frau, die 1967 …