FRAUENPENSIONEN AB JAHRGANG 1964 – KEINE GUTEN AUSSICHTEN

Erhöhtes Antrittsalter für Frauen bei den ASVG-Pensionen

Hoch interessant ist ein Rechenbeispiel von mir, welches ich auf Ersuchen einer Freundin im Hinblick auf Ihre zu erwartende Pensionszahlung vorgenommen habe. Ausgangssituation: Seinerzeit Lehre, dann zusätzliche dreijährige Schulausbildung, Vollzeitanstellung, Elternkarenz, Rückkehr in das Arbeitsleben mit Teilzeit, die sie bis zum Pensionsantritt beibehalten möchte.

Als Frau, die 1967 geboren ist, erreicht sie auf Grund der Anpassung des gesetzlichen Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer erst mit 64 Jahren. Sie hat mir Ihre Unterlagen von der PVA vorgelegt und wollte wissen, wie hoch wäre ihre zu erwartende Pension, wäre sie Jahrgang 1963 und könnte noch mit einem gesetzlichen Pensionsalter von 60 Jahren in Pension gehen. Gerne habe ich mich mit dem Pensionsrechner der Arbeiterkammer ein wenig gespielt und ihre Daten fiktiv mit dem Jahrgang 1963 eingegeben und dann mit dem Jahrgang 1967 verglichen. Der Vergleich ist sehr interessant und aufschlussreich:

  • Als Jahrgang 1963 bringt sie bis August 2023 497 Versicherungsmonate zusammen und kann mit September 2023 in die Alterspension gehen. Sie würde dann nach jetziger Berechnung eine Bruttopension von € 1.768,– €uro erhalten, was Netto € 1.556,– ausmacht.
  • Als Jahrgang 1967 – was ja der Realität entspricht – kommen 545 bis August 2031 Versicherungsmonate zusammen (48 Versicherungsmonate mehr) und sie kann mit September 2031 die Alterspension antreten. Sie würde nach jetziger Berechnung € 1.783,– €uro enthalten, was einem Netto von € 1.565,– gleichkommt.
  • 4 Arbeitsjahre mehr bringen ihr also bei ihrer Pension nach der neuen Regelung die für sie angewandt wird ganze € 15,– Brutto mehr. Das sind € 9,– an Netto monatlich!

Die Angleichung des Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer enthält also ein riesiges Einsparpotential bei den Kosten für die Pensionen. Ich erlebe, dass von Frauen immer wieder der Equal Pension Day und der Equal Pay Day in den Medien stark thematisiert wird. Noch nie habe ich erlebt, dass man sich mit den konkreten Pensionshöhen, welche die Frauen nun betreffen werden, konkret beschäftigt hat.

Die Form, welche nun bei der neuen Pensionsberechnung einsetzt, ist offensichtlich jene, welche die Männer immer schon hatten. Es wird also eigentlich nur „gleichgezogen“. Das war mir persönlich schon im Jahr 2020 klar geworden, als ich fiktive Pensionshöhenunterschiede bei angenommenem gleichen Berufsverlauf vom Mann und Frau von bis zu € 900,– Brutto monatlich ausgerechnet habe und gleichzeitig feststellen musste, dass eine gleich hohe Pension bei Mann und Frau bei der Rechenvorgabe eines gleichen Berufsverlaufes und Verdienstes erst bei einem Pensionsantrittsalter von 68 Jahren (!!!) gegeben ist.

Diese bestehende Ungleichheit in der Pensionsberechnung wird nun schrittweise vom Jahr 2024 bis zum Jahr 2033 eliminiert. Das hinkünftig längere Arbeiten der Frauen bringt ihnen für ihre Pensionshöhe – nach meiner Berechnung (und diese ist im gegenständlichen Fall sicher ziemlich exakt) – genau eines: Nämlich beinahe NICHTS, denn € 15,– Brutto monatlich ergeben dann inklusive der Sonderzahlungen wohl ein Plus von € 150,– Netto im Jahr – und dafür sind 4 Jahre länger zu arbeiten.

Wie sieht die Neuregelung konkret aus:

Künftiges Pensionsantrittsalter von Frauen:

  • geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1964: 60,5
  • geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1964: 61  
  • geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1965: 61,5  
  • geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1965: 62   
  • geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1966: 62,5  
  • geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1966: 63  
  • geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1967: 63,5  
  • geboren zwischen 1. Juli und 31. Dezember 1967: 64  
  • geboren zwischen 1. Jänner und 30. Juni 1968: 64,5  
  • geboren ab 1. Juli 1968: 65

Das Bundesverfassungsgesetz 1992 regelt die schrittweise Angleichung der unterschiedlichen Altersgrenzen von weiblichen und männlichen Versicherten für die Inanspruchnahme einer Alterspension.

Das derzeitige Antrittsalter der Frauen für die Gewährung einer Alterspension – 60. Lebensjahr – wird beginnend mit 01.01.2024 (bis zum Jahr 2033: Anhebung um sechs Monate pro Jahr) an jenes der Männer – 65. Lebensjahr – herangeführt. Das bedeutet, dass Frauen mit einem Geburtsdatum ab Jänner 1964 bereits ein erhöhtes Antrittsalter für die Alterspension haben.

Immer wieder habe ich in diversen Artikeln über die Angleichung des Pensionsantrittsalters gelesen, dass bedingt durch die nun zusätzlichen Versicherungsmonate und den längeren Verbleib im Erwerbsleben sich höhere Frauenpensionen ergeben werden, was auch die Altersarmut bei Frauen mindern wird. Das kann ich mir auf Grund meines Berechungsbeispieles überhaupt nicht vorstellen.

Möglich wäre das nur dann, würde sich in den letzten Berufsjahren eine deutlich absolut bessere Bezahlung ergeben. Bei einer Weitergewährung des bisherigen Gehaltes oder Lohnes (selbstverständlich mit den entsprechenden jährlichen Valorisierungen) ergibt sich wohl kaum ein besseres Ergebnis.

Für Frauen ergibt sich aber dann, dass auch sie im Alter von 62 Jahren, die Korridorpension antreten können, wenn sie zumindest 480 Versicherungsmonate nachweisen können. Diese wird aber nur mit Abschlägen gewährt.

Im gegenständlichen Fall habe ich auch ausgerechnet, wie sich bei dieser die Berechnung darstellen würde. Angetreten werden könnte die Korridorpension nach 521 Versicherungsmonaten mit August 2029 per September 2029. Zu erwarten wären dabei € 1.539,– Bruttopension, was Netto € 1.416,– entspricht. Im direkten Vergleich zur Alterspension im Alter von 60 Jahren, die gegeben wäre, wäre sie 1963 und nicht 1967 geboren, ergibt dies trotz 2 Jahre längerer Beschäftigungsdauer und 24 Monaten mehr an Versicherungszeit ein Minus von € 229,– Brutto, was wiederum € 140,– Netto monatlich beträgt.

Mein Resümee: Ob den Frauen die Tragweite der Angleichung des gesetzlichen Pensionsalters an jenes der Männer klar ist, würde mich brennend interessieren. Den Medien habe ich hier noch nichts entnommen.

  • Abgeleitet von meinem Rechenbeispiel ist davon auszugehen, dass die Frauen hinkünftig mit 65 Jahren in etwa jene Pensionshöhe erreichen, die sie bislang mit 60 Jahren schon erreicht hatten.
  • Sie arbeiten dafür 5 Jahre länger und zahlen dafür auch 5 Jahre mehr an Pensionsbeiträgen ein.
  • Bisher kam es einer Umverteilung: Die Männer hatten diese Regelung schon immer – die Frauen profitierten jahrzehntelang mit einer wesentlichen Besserstellung beim Pensionsberechnungsrahmen. Diese Besserstellung ist offensichtlich bald Geschichte! Spannend dabei: Diese Besserstellung war kaum jemandem bewusst!
  • Im Kontext mit der oftmals gegebenen Altersarmut der Frauen auf Grund von niedrigen Pensionen ist die Anpassung des gesetzlichen Pensionsalters der Frauen an jenes der Männer damit kein geeignetes Instrument. Allenfalls ist natürlich der 5jährige zusätzliche Verdienst im Alter von 60 – 65 Jahren durch den späteren Pensionsantritt ein Zeitraum, in dem den Betreffenden mehr Geld zur Verfügung steht.

Christian Aichmayr

Quelle: Übersichtstafel der PVA

3 Gedanken zu „FRAUENPENSIONEN AB JAHRGANG 1964 – KEINE GUTEN AUSSICHTEN“

  1. Lieber Christian mir wird auch ganz übel wenn ich das lese ich bin ein Jahrgang 67 ,meine Arbeitskollegin mit Jahrgang 64 ,kann mit 60 in Pension und ich muss bis 63 arbeiten .Bin ,aber mit 60 gleich kaputt wie meine Arbeitskollegin die jetzt mit 60 in Pension geht .Das Beste zum Schluß
    Frauen arbeiten immer noch für weniger Gehalt und im Jahr ca 3Monate umsonst .Ich kann es nicht verstehen das es in der Politik keine Frauen gibt die sich mal dieser Ungerechtigkeit annehmen .Liebe Grüße Daniela

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    • Liebe Daniela, mich wundert in Österreich nur mehr sehr wenig. Ich erlebe, dass sich kaum jemand für Details, die es wirklich in sich haben, interessiert. Ich habe meine Überlegungen zum Thema Pension schon in einem früheren Blog der Bürgerliste bzw. in einem Radiobeitrag von mir dargelegt. Wenn es Dich interessiert, das ist der link: https://de.cba.media/383946
      Meine Denken geht in die Richtung:
      * Gleicher Verdienst Mann/Frau
      * Bessere Anrechnung auf die Pensionshöhe bei Zeiten von Elternkarenz
      * Kommt eine Frau nach Geburt eines Kinder nur Teilzeit zurück, so soll in die Pension trotzdem z. B. für 3 Jahre der Beitrag des früheren höheren Dienstverhältnisses fließen
      Das sind nur einige Überlegungen meinerseits.
      Liebe Grüße und ein gutes 2024iger, Christian Aichmayr

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  2. Lieber Christian, bei diesen Feststellungen kann einem schlecht werden. Der Smiley mit grünem Gesicht wäre angebracht. Ich finde es unglaublich, wie Themen dieser Art nach wie vor von allen Regierungen lapidar bis gar nicht behandelt werden. Danke für diesen Beitrag! Ich habe ihn gerne weitergeleitet

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