EXTREME SCHIEFLAGEN BEI DER ASVG PENSION

In der Tageszeitung „Die Presse“ wurde am 28. Juli 2021 im Artikel „Nicht alle dürfen länger arbeiten“ darauf aufmerksam gemacht, dass ab 2024 (bis 2033) die Frauen schrittweise später in Pension gehen. Aktuell schafft es aber jede zweite schon heute nicht, bis zum Pensionsantritt gesund im Job zu bleiben. Die Arbeiterkammer warnt deshalb vor Altersarmut. Gleichzeitig zeigt eine Studie von Wifo und Forba, dass mehr als die Hälfte aller unselbständig erwerbstätigen Frauen vor dem Pensionsantritt heute schon keinen Job mehr hat.

Für mich ein Grund auf einen besonderen Aspekt hinzuweisen: ASVG Pensionen von Männern und Frauen derzeit zu vergleichen, ist in etwa so ähnlich wie der strapazierte Vergleich von Äpfeln und Birnen.

Die Frauen haben aktuell einen besseren Pensionsberechnungsrahmen – leicht zu überprüfen, wenn man bei den im Internet vorhandenen Pensionshochrechnern beide Geschlechter mit dem eigenen Stand des Pensionskontos vergleicht. Wenn dieser Sachverhalt nicht gegeben wäre, wären die Frauenpensionen noch niedriger! Das Bewusststein darüber hält sich allerdings in Grenzen bzw. wird dieser Umstand beinahe ausschließlich negiert!

Beispiel gefällig: Bei meinem Berufsverlauf hätte ich als Frau anno 2018 mit dem Pensionsalter von 60 Jahren ohne jegliche Abschläge mit Brutto € 3.715,– die Pension antreten können. Als Mann ist das erst mit 62 Jahren möglich – mit der sogenannten Korridorpension. Und da ist ein Abschlag von 15,3 % vorgesehen. Obwohl ich zwei Jahre länger gearbeitet und einbezahlt habe, stehen mir aber nur Brutto € 3.214,– zu. Und während Frauen ab ihrem Pensionsantritt mit 60 Jahren voll weiter verdienen können (natürlich bei entsprechender Gesamtbesteuerung Pension und weiteres Einkommen) kann man das als Mann erst wieder nach Erreichung des 65. Lebensjahres.

Spannend ist, dass erst ab einem Pensionsantritt im fortgeschrittenen Alter von 68 Jahren die Pensionshöhe bei Mann und Frau exakt gleich hoch ist. Bei Frauen gibt es allerdings nach dem 62. Lebensjahr bis zum 68. Lebensjahr nur mehr eine Erhöhung von 8 %, bei Männern erhöht sich die Pension dabei noch um 38 %! Nur: Das Einschleifen des Pensionsanspruches bei Frauen ab dem 62. Lebensjahr bis zum 68. Lebensjahr ist rein fiktiv – es wird in der Praxis kaum vorkommen, dass eine Frau erst mit 68 Jahren in Pension geht (Ausnahme: Helga Rabl-Stadler, die seit 1995 Präsidentin der Salzuburger Festspiele ist, hat bekannt gegeben – nun mit 73 Jahren in Pension zu gehen und hat auch mitgeteilt, dass – wenn dies alle so wie sie halten würden – die Pensionsversicherung keinerlei finanzielle Probleme hätte). Aber kann es das wirklich sein, dass derartig gravierende Unterschiede noch irgend etwas mit Rechtskonformität zu tun haben? Ich möchte nicht falsch verstanden werden – Fairness muss es für beide Geschlechter geben – so würde ich bei Elternkarenzzeiten höhere Pensionsversicherungsbeiträge einzahlen und würde mir Überlegungen machen, wie denn dies auch möglich wäre, wenn Frauen nach der Geburt eines Kinders nur Teilzeitdienstverhältnisse in Anspruch nehmen können. Auch da sollten höhere Pensionsversicherungsbeiträge zufließen, als sich durch ein Teilzeitdienstverhältnis derzeit ergeben!

Diese extreme unterschiedliche Berechnungsform nicht als Diskriminierung zu qualifizieren, ist eines der Eigenheiten wie auch Fragwürdigkeiten des österreichischen Pensionssystems!

Ich stelle mir die Frage, welche Frau hat etwas davon, wenn ihr Mann bei der Pensionsberechnung wesentlich schlechter aussteigt als sie – oft geht es ja um Familieneinkommen. Und nicht jede Frau wird Mutter – aber auch die Nichtmütter kommen natürlich in den Genuss der bevorzugten Pensionsberechnung!

Mit der Gleichstellung des Pensionsantrittsalters findet wohl gleichzeitig auch eine Gleichstellung des Berechnungsrahmens statt, die günstigere Berechnung der Frauenpensionen wird dann damit obsolet werden. Das bringt allerdings andere Probleme mit sich. Denn die entsprechenden Arbeitsplätze für Frauen, die dann bis zum 65. Lebensjahr zu arbeiten haben, gibt es nicht! Die gibt es ja jetzt schon nicht mal für die Männer!

Für mich ist klar, das Pensionssystem muss gerechter und realistischer werden. Ich erlebe nicht, dass ich das von der Politik erwarten kann!

Dazu noch ein nicht neuer aber durchaus noch aktueller Artikel aus der Tageszeitung „Die Presse“:

Ungleiches Pensionsalter auch in Österreich EU-widrig

Grundrechte: Ein ungleiches Rentenalter für Richterinnen und Richter in Polen ist EU-widrig. Jenes für Mann und Frau im Österreich könnte es ebenfalls sein. Von Benedikt Kommenda

Anfangs November 2019 hat der Gerichtshof der EU (EuGH) mit einem Urteil über das ungleiche Pensionsalter von Frauen und Männern aufhorchen lassen. Dass polnische Richterinnen nach einer Justizreform 2017 mit 60 Jahren in Pension gehen mussten, während ohne männlichen Kollegen bis 65 arbeiten sollten, widersprach dem EU-Recht (C-192/18 – Polen hatte die Reform mittlerweile reformiert).

Droht damit auch das ungleiche Pensionsalter in Österreich, welches erst ab 2024 bis 2033 schrittweise angepasst wird, früher zu kippen?

Leicht möglich, wenn auch aus anderen Gründen als im Urteil gegen Polen. Für österreichische Richterinnen und Richter hat es zwar schon deshalb keine Folgen, weil sie ohnehin – wie Beamte – alle mit 65 in den Ruhestand treten (VfGH-Mitglieder mit 70). Im Polen-Urteil finden sich aber Aussagen, die auf den ersten Blick auch die unterschiedlichen ASVG-Altersgrenzen betreffen könnten. So heißt es in Randzahl 76, dass unterschiedliche Altersgrenzen für den Eintritt in den Ruhestand „dem Grundsatz der Gleichbehandlung entgegenstehen“.

ASVG Pension ist kein „Entgelt“

Der zweite Blick offenbart jedoch, dass der EUGH sich auf eine Richtlinie bezieht, die nur Entgeltzahlungen betrifft (2006/54). Und Sozialversicherungsleistungen wie ASFV-Pension gelten nicht als Entgelt (im Gegensatz zu dem was der Staat seinen beamten i. R. zahlt). Für sie gibt es eine eigene Richtlinie (79/7), die grundsätzlich ebenfalls auf Gleichbehandlung der Geschlechter abzielt. Genau für das Rentenalter lässt diese Richtlinie aber Ausnahmen zu (Art. 7).

Die Mitgliedsstaaten sind nur verpflichtet, die EU-Kommission regelmäßig zu informieren, was die Beibehaltung von Unterschieden im Pensionsalter rechtfertigt und wie es um die Möglichkeiten einer späteren Revision steht (Art. 8). Das tut Österreich rechtbrav, wobei sich Fachleute schon wundern, warum Brüssel diese Erklärungen widerspruchlos hinnimmt. Michaela Windisch-Graetz, stellvertretende Vorständin des Institutes für Arbeitsrecht der Uni Wien, findet den /1992!) per Verfassungsgesetz abgesicherten Übergangszeitraum bis 2033 wörtlich „absurd“. Man habe damals, nachdem der Verfassungsgerichtshof das ungleiche Pensionsalter für verfassungswidrig erklärt hat, „die Wählerinnen nicht verschrecken“ wollen.

Dennoch: Formal ist die im Schneckentempo auslaufende österreichische Regelung mit dem sogenannten Sekundärrecht – darunter die erwähnten Richtlinien – vereinbar. Für Franz Marhold, Anwalt und Leiter des Institutes für Arbeitsrecht an der WU Wien, ist aber fraglich, ob die Richtlinie 79/7 mit der später in Kraft getretenen und höherrangigen EU-Grundrechtscharta vereinbar ist. Denn deren Gleichheitsgebot erlaubt nur sachlich gerechtfertigte Ausnahmen.

Und hier zeigen sich, abgesehen von der extrem langen Übergangsfrist, erstaunlich Abnormitäten. So ist in Österreich das Arbeitsrecht punkto Pensionsantritt nicht mit dem Sozialrecht synchronisiert. Heißt: wer eine reguläre Alterspension bezieht, kann ohne Abschläge weiterarbeiten und das kommt den Frauen eher (bzw. früher) zugute als Männern. Eine 60-jährige kann weiter verdienen und zugleich schon ihre volle Pension beziehen. Wenn sie das will –realistisch wohl nur in attraktiven Positionen -, kann sie ihren Arbeitgeber sogar dazu zwingen. Hier kommt der (primärrechtliche) Art 157 AEUV ins Spiel, der gleiche Arbeitsbedingungen für Frau und Mann vorschreibt. Arbeitgeber dürfen Beschäftigte also nicht zu ungleichen Zeiten in die Pension zwingen.

Pflicht zu Weiterbeschäftigung

Das ist der Grund, warum die Innsbrucker PVA-Ärztin Christine Kleist, die mit 60 in Pension geschickt worden ist, zwei Jahre später erfolgreich auf den Fortbestand ihres Dienstverhältnisses klagen konnte. Der EUGH ortete nämlich im Jahr 2010 in Kleists Pensionierung eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechtes (C 356/09). Es ist ein offenes Geheimnis, dass in vielen staatsnahen Unternehmen über 60-jährige Pensionistinnen arbeiten und daher Gehalt und Pension beziehen. Unternehmen, die aus wirtschaftlichen Gründen Ältere pensionieren wollen, müssen dabei Männer und Frauenaltersmäßig gleich behandeln, wobei einvernehmliche Regelungen jedoch vorgehen.

Marhold zeigt eine weitere Ungleichheit bei Seniorinnen und Senioren auf. Geht ein Mann mit 62 Jahren vorzeitig in Pension, muss er einen Abschlag hinnehmen; eine gleichaltrige Frau, die mit 60 Jahren nicht in die Alterspension geht, erhält dafür einen Zuschlag zur Pension. Marhold errechnet den Unterschied mit einer Summe von 20 %.

Es wäre interessant, zu wissen, wie der EUGH solche Ungleichbehandlungen im Licht der Grundrechtcharta sieht. Noch hat sich kein österreichisches Gericht gefunden, dass diese Frage in Luxemburg vorgelegt hätte.

Aus „Die Presse“, Montag, 11. November 2019

Die ganze Situation wird aber auch anders gesehen – so gilt der 01.08.2021 als „Equal Pension Day“ – da gibt es kein Wort davon, dass Männer auch nur eine Spur benachteiligt werden!

Frauen erhalten um 41,6 Prozent weniger Pension
Der Equal Pension Day markiert jenen Tag, an dem Männer bereits so viel Pension erhalten haben, wie Frauen erst bis Jahresende erhalten haben werden. Dieser Tag fällt 2021 österreichweit auf den 1. August 2021.

Damit hat sich die Höhe der Frauenpensionen im Vergleich zum Vorjahr österreichweit um einen Tag nach hinten verschoben, also „verbessert“.

Das zeigt eine Aufstellung, die von der Abteilung Wirtschaft, Arbeit und Statistik (MA 23) und des Frauenservice (MA 57) der Stadt Wien für den  Österreichischen Städtbund bereits zum 7. Mal anhand der Pensionsversicherungsjahresstatistik vorgenommen wurde.

Frauen bekommen demnach durchschnittlich um 851 Euro im Monat weniger Pension als Männer, das entspricht einer Differenz von 41,58 Prozent.

Starke regionale Unterschiede

Es gibt allerdings große regionale Unterschiede. Wien liegt unnangefochten an erster Stelle und begeht seinen Equal Pension Day daher als einziges Bundesland im September (6.9.). An zweiter Stelle folgt Kärnten (5.8.), an dritter Salzburg (30.7.). Die weiteren Ränge lauten: 4. Niederösterreich (29.7.), 5. Burgenland (26.7.), Steiermark (25.7.), 7. Tirol (21.7.), 8. Oberösterreich (13.7.). Rang 9 geht an Vorarlberg (8.7.).

Im Vergleich zum Vorjahr hat sich damit in der Reihenfolge nur wenig verändert: die meisten Bundesländer konnten sich um einen Platz im Vergleich zum Vorjahr verbessern, nur Wien (2021: 6.8. statt 2020 3.8.) und Burgenland (2021: 26.7., 2020: 23.7.) gleich um drei Tage, wodurch das Burgenland diesmal die Steiermark überholen konnte.

Tabelle 1: Equal Pension Day 2021 nach Bundesländern:

Equal Pension Day nachBundesländern 2021
1. Wien06.09.
2. Kärnten05.08.
Österreich01.08
3. Salzburg30.07.
4.Niederösterreich29.07.
5. Burgenland26.07.
6. Steiermark25.07.
7. Tirol21.07.
8. Oberösterreich13.07.
9. Vorarlberg08.07.

Berechnung: MA 23 – Wirtschaft, Arbeit und Statistik der Stadt Wien, Quelle: Pensionsversicherungsanstalt

Entwicklung der letzten 6 Jahre: Wien vorn, aber überall Aufholbedarf

Stellt man den aktuellen Zahlen die Ergebnisse der ersten Berechnung 2015 entgegen, wird die Entwicklung deutlich: Österreichweit hat sich der Equal Pension Day in diesem Raum um 6 Tage nach hinten verschoben. Aber die Bundesländer-Ergebnisse klaffen im Zeitverlauf immer weiter auseinander: Wien konnte sein Ergebnis im Zeitverlauf um über zwei Wochen verbessern (vom 21.8.2015 auf den 6. September 2021 = 16 Tage), während sich der Equal Pension Day in Tirol um nur zwei Tage innerhalb von sechs Jahren verbessert hat (19.7.2015-21.7.2021).

Tab.1: Entwicklung des Equal Pension Day seit 2015 im Bundesländervergleich

Verbesserung 2015- 2021
in Tagen
20152021
Wien1621.08.06.09.
Burgenland1115.07.26.07.
Niederösterreich821.07.29.07.
Österreich626.07.01.08.
Oberösterreich607.07.13.07.
Salzburg525.07.30.07.
Vorarlberg503.07.08.07.
Steiermark421.07.25.07.
Kärnten302.08.05.08.
Tirol219.07.21.07.

Berechnung österreichischer Städtebund basierend auf Berechnungen der MA 23 – Wirtschaft, Arbeit und Statistik der Stadt Wien und Zahlen der PVA

Viele Einflüsse auf immense Pensionsschere

Durch die mangelnde Aufteilung der unbezahlten Arbeit ist Teilzeitbeschäftigung mittlerweile fast zur Norm unter Müttern geworden. Das österreichische Sozialversicherungssystem – ausgerichtet auf vollzeiterwerbstätige Männer ohne Lücken in der Erwerbsbiographie – bestraft jedoch jede Abweichung von dieser Norm. Frauen haben im Durchschnitt 10 Beitragsjahre weniger als Männer, größtenteils bedingt durch betreuungsbedingte Erwerbsunterbrechungen. Dazu kommt noch die Lohnschere, die dafür sorgt, dass Frauen immer noch um 18,3 Prozent weniger verdienen wie ihre – gleich qualifizierten – männlichen Kollegen. Dazu kommt, dass typische „Frauenjobs“ – während der Pandemie gern systemerhaltend genannt – schlecht bezahlt sind.

Alle diese Einflussfaktoren gipfeln dann in der gewaltigen Pensionslücke, wie der Gender Pension Gap von 41,58 Prozent, zeigt.

Corona: Volle Hausarbeit, bezahlte Arbeit reduziert

„Die Einkommensschere setzt sich im Alter weiter fort. Frauen leisten nach wie vor einen Großteil der unbezahlten Arbeit. Das wirkt sich auf Einkommen und Pension aus. Der österreichweite Equal Pension Day zeigt diese ungerechte Verteilung auf. Unser Ziel ist es, die Pensionslücke zu schließen!“, so Kathrin Gaál, Vorsitzende des Frauenausschusses des Österreichischen Städtebundes und Wiener Frauenstadträtin. Und: „Unser klares Ziel ist: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit!“
„Frauen verrichten den Großteil unbezahlter Haus- und Betreuungsarbeit und können dann trotz jahrelanger Berufstätigkeit nicht von ihrer Pension leben“, kritisiert Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger. „Das hat die Corona-Zeit aufgezeigt, dass in schwierigen Zeiten Frauen die volle Verantwortung für Haushalt und Kinderbetreuung übernehmen, während die bezahlte Arbeit (zb durch Kurzarbeit) oft reduziert wird. Das wirkt sich auf die Frauenpensionen aus.“

Für die Zukunft muss daher gelten: alle Maßnahmen, die Frauenerwerb fördern und erhöhen, fördern und erhöhen auch die eigenständige Absicherung von Frauen im Alter. Dazu zählen:

  • gerechte Aufteilung der unbezahlten Arbeit zwischen Männern und Frauen,
  • ausreichend Kinderbetreuung,
  • ausbildungsgerechte Entlohnung – gleicher Lohn für gleiche Arbeit!
  • finanzielle Aufwertung von „Frauenjobs“,
  • Erhöhung des Frauenanteils in den MINT-Fächern

Equal Pension Day – Straßenaktionen, Erklärvideo auf Social Media

2015 wurde der österreichische Equal Pension Day vom Frauenausschuss des Österreichischen Städtebundes zum ersten Mal ausgerufen, um auf die Ungleichheit bei den Pensionen hinzuweisen.

In vielen Österreichischen Städten machen die Frauenbeauftragten durch Straßenaktionen rund um den Equal Pension Day auf das Thema aufmerksam.

 Verglichen werden hier vollzeitbeschäftige Männer und Frauen.

Videostills Equal Pay Day 2021

Christian Aichmayr

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