GEMEINDERATSWAHLERGEBNISSE 2015 und 2009 – ZUR ERINNERUNG

Im Jahr 2015 kandidierte die FPÖ in Rutzenham nach 36 Jahren wieder. Von 1979 – 1985 war sie mit einem Mandat im Gemeinderat vertreten gewesen. Mit 2 von den 9 Mandaten gab sie ein durchaus kräftiges Lebenszeichen von sich. Somit waren nach 30 Jahren erstmalig drei unterschiedliche Fraktionen im Rutzenhamer Gemeinderat vertreten.

Hier das Wahlergebnis 2015:

  • In der Wählerevidenz waren 220 Personen eingetragen.
  • Zur Wahl fanden sich 207 Personen ein – heißt die Wahlbeteiligung war mit 94 % ziemlich hoch.
  • Es gab 14 ungültige Stimmabgaben.
  • Schön wäre es, würden diese ungültigen Stimmabgaben sich dieses Mal für die Bürgerliste entscheiden. Wünschen darf man sich ja bekanntlich alles!
  • 110 Stimmen ÖVP
  • 44 Stimmen FPÖ
  • 39 Stimmen BLR

Im Ergebnis hieß das dann: 5 Mandate ÖVP, 2 Mandate FPÖ, 2 Mandate Bürgerliste

Im Vorstand war die Verteilung 2 ÖVP, 1 FPÖ.

Bei der Bürgermeisterwahl wurde Toni Helmberger mit 153 Stimmen von 197 abgegebenen Stimmen gewählt, das entsprach 77,66 % – also gut 3/4 der abgegebenen Stimmen!

Hier das Wahlergebnis 2009:

  • In der Wählerevidenz waren 211 Personen eingetragen.
  • Zur Wahl fanden sich 193 Personen ein – heißt die Wahlbeteiligung war mit 91,4 % nicht ganz so hoch wie 6 Jahre später.
  • Es gab 25 ungültige Stimmabgaben.
  • 133 Stimmen ÖVP
  • 35 Stimmen BLR

Im Ergebnis hieß das dann: 7 Mandate ÖVP, 2 Mandate Bürgerliste

Im Vorstand war die Verteilung 3 ÖVP.

Bei der Bürgermeisterwahl wurde Toni Helmberger mit 155 Stimmen von 176 abgegebenen Stimmen gewählt, das entsprach 88,07 % der abgegebenen Stimmen!

Heuer haben wir um 6 Wahlberechtigte mehr als 2015, die Gesamtzahl beträgt 226 – bedingt durch einen Todesfall nun 225! Rechnet man diese 225 Wahlberechtigten durch die 9 Mandate, ergibt der Wert eines Mandates 25 Stimmen – in etwa dann, wenn tatsächlich alle Wahlberechtigten gültig wählen gehen.

Das ist allerdings eine sogenannte „Milchmädchenrechnung“, denn es gilt das D-Hondt-Verfahren bei der Auszählung der Mandate:

D’Hondt-Verfahren:

Das D’Hondt-Verfahren (nach dem belgischen Juristen Victor D’Hondt; auch Divisorverfahren mit Abrundung, im angelsächsischen Raum: Jefferson-Verfahren, in der Schweiz: Hagenbach-Bischoff-Verfahren) ist eine Methode der proportionalen Repräsentation (Sitzzuteilungsverfahren), wie sie z. B. bei Wahlen mit dem Verteilungsprinzip Proporz (siehe Verhältniswahl) benötigt wird, um Wählerstimmen in Abgeordnetenmandate umzurechnen.

Das Verfahren kann in Form fünf mathematisch äquivalenter Algorithmen bzw. Varianten verwendet werden, die stets dasselbe Sitzzuteilungsergebnis generieren:

  • als Zweischrittverfahren,
  • als Höchstzahlverfahren,
  • als Rangmaßzahlverfahren,
  • als Paarweiser-Vergleich-Verfahren oder
  • als Quasi-Quotenverfahren wie vom Schweizer Physiker Eduard Hagenbach-Bischoff beschrieben.

In Österreich wird das D’Hondt im dritten Ermittlungsverfahren bei politischen Wahlen, bei Hochschülerschaftswahlen sowie bei Betriebsratswahlen angewandt.

Bei den Wahlen zum Europäischen Parlament wird das D’Hondt-Verfahren in einem Großteil der Länder angewendet, um die nationalen Parlamentssitze zuzuordnet.

Berechnungsbeispiel:

Treten zur Wahl eines Gremiums mehrere Parteien an, ist der proportionale Sitzanteil auf Basis des Stimmenanteils (Idealanspruch) nur in seltenen Fällen ganzzahlig. Daher ist ein Verfahren zur Berechnung einer ganzzahligen Sitzzahl notwendig, die jede Partei in dem Gremium erhält.

Bei Verwendung des d’hondtschen Höchstzahlverfahrens teilt man die Zahl der erhaltenen Stimmen einer Partei nacheinander durch eine aufsteigende Folge natürlicher Zahlen (1, 2, 3, 4, 5, …, n). Die dabei erhaltenen Bruchzahlen werden als Höchstzahlen bezeichnet. Als Basis dieser Division (Dividend) wird dabei immer die Ausgangszahl – hier also die ursprüngliche „Zahl der Stimmen“ – herangezogen. Der Dividend bleibt in jeder Spalte stets gleich und wird durch den sich verändernden Divisor (hier: 1, 2, 3, …) geteilt.

Die Höchstzahlen werden danach absteigend nach ihrer Größe geordnet. Die so ermittelte Reihenfolge gibt die Vergabereihenfolge der Sitze an. Es finden so viele Höchstzahlen Berücksichtigung, wie Sitze im Gremium zu vergeben sind. Im vorliegenden Beispiel werden 10 Sitze vergeben. Die 10 größten Höchstzahlen (dunkler unterlegt) werden absteigend nach ihrer Größe an die ihnen zugeordneten Parteien verteilt. Die letzte bzw. kleinste Höchstzahl, für die eine Partei noch einen Sitz erhält, gibt den Vertretungswert (auch Vertretungsgewicht) ihrer Sitze an. Der Vertretungswert ist das Verhältnis aus Stimmen- und Sitzanzahl einer Partei. Partei A repräsentiert mit jedem Sitz 104, Partei B 84,5 und Partei C 123 Wähler. Nicht nur absolut, sondern auch im Verhältnis zu ihrem Stimmenanteil ist Partei B im Gremium deutlich stärker vertreten als Partei C.

Bei Verwendung des Zweistufenverfahrens werden die Stimmenzahlen aller Parteien durch eine geeignete (nicht notwendig ganze) Zahl (Divisor) geteilt und die Ergebnisse abgerundet. Die Zahl lässt sich durch Probieren ermitteln. Sie ist höchstens gleich jener Höchstzahl, die als letzte zu einem Mandat führt. Diese Höchstzahl ist immer geeignet. Jede Zahl, die zur richtigen Gesamtzahl von Sitzen führt, ist geeignet. Im Beispiel ergibt sich die Sitzzuteilung auch mittels Division durch 84, das heißt für je volle 84 Stimmen erhält jede Partei einen Sitz.

ParteiZahl der
Stimmen
Prozentanteil
der Stimmen
Sitze pro-
portional
Sitze nach
d’Hondt
Partei A41641,6 %4,164
Partei B33833,8 %3,384
Partei C24624,6 %2,462
1000100,00 %1010

Christian Aichmayr

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