WAHRNEHMUNGEN AUS DEM OÖ. SOZIALBEREICH

Im Herbst des Jahres 2015 habe ich mich im Rahmen meiner 2. Ausgabe meiner Radio-Sendereihe VOR ORT mit dem OÖ. Sozialbereich befasst, den ich auf Grund meiner jahrzehntelangen Tätigkeit als Personalist in einer Einrichtung für körper- und mehrfachbeeinträchtigte Menschen kennenlernen konnte. Meine Wahrnehmungen und Erkenntnisse zu diesem Themenbereich habe ich in diesem Beitrag dargestellt und dabei auch die Frage gestellt, wie es wohl hier zukünftig weitergehen wird.

Wenn nun auf Grund der aktuellen Covid 19 Situation vor dem 2. Lockdown die Überlastung der Intensivstationen unmittelbar bevorsteht und es an entsprechendem Fachpersonal mangelt, dann ist zu unterstreichen, dass es schon vor Jahren dahingehend eindringliche mahnende Stimmen gegeben hat, die im Regelfall Anfeindungen seitens der Politik erlebt haben. Mein seinerzeitiges Skript meines damaligen Essays stelle ich nachfolgend vor. Ich habe damals den privaten OÖ. Sozialbereich im Focus gehabt, war mir aber bewusst, dass die Situation in Krankenhäusern oder in Alten- bzw. Pflegeeinrichtungen ähnlich aussieht. 

Schon damals war ein langfristiger von Nachhaltigkeit geprägter Zugang für mich seitens der Politik nicht erkennbar. Und die privaten Einrichtungen im Sozialbereich haben natürlich schon lange jedwede Organisations- oder Personalentwicklung aufgegeben – da ja die Politik de-facto diese Entwicklungen primär ausschließlich über die finanzielle Schiene steuert.

Im Frühjahr 2015 gab es nach dem Bekanntwerden, dass die Sozialabteilung des Landes Oberösterreich 25 Millionen Euro in den nächsten drei Jahren im privaten Sozialbereich – und da im Bereich Wohnen – einsparen will, zwei Großdemonstrationen, die von der Gewerkschaft der Privatangestellten sowie Druck, Journalismus und Papier sowie die Gewerkschaft VIDA organisiert wurden. 2000 – 3000 Menschen nahmen an diesen Demonstrationen teil.

Mit dem Bereich Wohnen sind speziell Behinderteneinrichtungen, die psychiatrische Vor- und Nachsorge sowie die Wohnungslosenhilfe gemeint.

Ab 2018 will das Land Oberösterreich somit ihre jährlichen Aufwände im Sozialbereich um € 25 Millionen dauerhaft reduzieren. Das hatte Soziallandesrätin Mag. Gertraud Jahn am 11. Februar 2015 der Interessensvertretung der Sozialunternehmen  mitgeteilt. Da das Budget einen strukturellen Abgang in dieser Höhe aufweist,  sind die Kosten innerhalb von drei Jahren um diesen Betrag herunter zu fahren. Das sei die einzige Möglichkeit um das Budget auf eine nachhaltig solide Basis zu stellen.

Dass das Budget im Sozialbereich aber in den letzten Jahren den realen Bedürfnissen in der OÖ. Soziallandschaft nicht mehr entspricht, ist der Tatsache zu entnehmen, dass mit Stichtag 20.04.2014 6.030 OberösterreicherInnen und Oberösterreicher mit Beeinträchtigung auf eine Unterstützung aus dem OÖ. Chancengleichheitsgesetz warten.

Diese Personen haben mangels Finanzierung derzeit keine Aussicht in absehbarer Zeit eine Leistung zu erhalten. Die „Allianz für Chancengleichheit“ forderte seinerzeit schon, die notwendigen Mittel zur Verfügung zu stellen, damit die betreffenden Anträge, hinter denen Menschen mit Beeinträchtigung ihren Anliegen und Bedürfnissen stehen und die damit bedarfsgerecht am Leben teilhaben möchten,  einen ihnen entsprechende Leistung auf Basis dieses Gesetzes erhalten können.

Klarerweise bedeutet dies natürlich massive Verschlechterungen für die Beschäftigten im OÖ. Sozialbereich sowie auch für jene steigende Anzahl von Menschen, die auf Unterstützung und Hilfe im Sozialbereich angewiesen sind.

Konkret – so wurde berechnet – geht es um die Gefährdung von mindestens 500 Arbeitsplätzen. Dabei kann man sich ausrechnen, dass vor allem die älteren MitarbeiterInnen betroffen sein werden, sind es ja diejenigen, die auf Grund ihrer langjährigen Berufserfahrung für ihre Einrichtungen auch entsprechend teurer sind!

Und dass Personaleinsparungen bei gleichbleibenden Aufgaben und Zielvorgaben ganz klar eine fahrlässige Gesundheitsgefährdung der MitarbeiterInnen zur Folge hat und Burnout begünstigend wirkt, ist in Berufen, wo es ganz stark um persönliche Interaktionen und Beziehungsarbeit geht, schon lange kein Geheimnis mehr.


Gefordert wurde von den Veranstaltern ganz klar und eindeutig:


• Schluss mit den Kürzungen im Sozialbereich – hier muss erwähnt werden, dass in den letzten Jahren die jährlichen Kollektivvertragserhöhungen einmal überhaupt nicht bzw. nicht zur Gänze vom Kostenträger Land OÖ. an die Sozialeinrichtungen weitergegeben wurden – wobei die Einrichtungen natürlich die gesetzliche Verpflichtung haben, die im Kollektivvertrag vorgegebenen Gehälter und Zulagen auch an ihre MitarbeiterInnen zu bezahlen!
• Gefordert wurde weiters eine bedarfsgerechte Erhöhung der Finanzierung im Sozialbereich,
• das Bekennen zur gesellschaftspolitische Verantwortung seitens der Arbeitgeber
• den lautstarken Protest der Beschäftigten für gute Arbeitsbedingungen
• sowie den Erhalt der bestehenden Betreuungsqualität

Sie habe „Verständnis“ für die Proteste der MitarbeiterInnen des OÖ. Sozialbereiches, wurde Soziallandesrätin Mag. Gertraud Jahn zitiert.  Ihr gehe es um die „Absicherung des bestehenden Leistungsangebots“. Defizite der vergangenen Jahre wegen des Ausbaus der Betreuung hätten noch „zum Teil intern kompensiert werden können, was jetzt nicht mehr geht“.

Auch Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer sprach von „Verständnis für die Anliegen“, verwies aber auch auf die Ausgaben für Behindertenbetreuung, die von 2004 bis 2015 von 156 auf 399 Millionen Euro gestiegen seien.

„Verständnis für die Anliegen“ erwarte ich von Landeshauptmann Dr. Pühringer nur sehr bedingt. Er ist ja auch für das Finanzressort zuständig und da gibt es primär den Kostenparameter. Dass hinter diesen Zahlen Menschen stehen, deren Lebens- und Berufsverläufe über die finanziellen Ressourcen gelenkt werden, stand bestenfalls kurz im Wahlkampf vor der OÖ. Landtagswahl zur Disposition, wenn es um Wählerstimmen geht!  Nun nach der Neuordnung nach der Wahl, tritt der Mensch für die Politik bis zum Herbst 2021 wieder in den Hintergrund!

Für Befindlichkeiten am Arbeitsplatz, für mögliche Überforderungen von MitarbeiterInnen auf Grund enger personeller Ressourcen erwarte ich von ihm wenig Verständnis: Er selbst hat ja ganz Oberösterreich im Jahr 2011 vorgeführt, dass alles geht, „wenn man nur will“: Für gut drei Monate nahm er die Vertretung von Landesrat Rudi Anschober bei dessen Burnout Krankenstand in der Landesregierung wahr. Und zwar zusätzlich zu seiner bereits übernommenen Vertretung von Landesrätin Mag. Doris Hummer, die ja gerade auf Babypause weilte.

Das heißt: De-facto hatte Landeshauptmann Pühringer zum gleichen Zeitpunkt drei hoch verantwortungsvolle Jobs zu erledigen. Mit ihm also Themen wie Überlastung zu besprechen, wird von seinem Zugang und praktischen Handeln her, wohl wenig Sinn machen! Dass es im privaten Sozialbereich (nicht nur) in Oberösterreich – schon lange krankt, ist bekannt – und die Situation wird immer prekärer. Inzwischen kann nämlich durchaus der Fall eintreten, dass ein/e MitarbeiterIn mit 15 Dienstjahren (inklusive Vordienstzeitenanrechnung) schon zu teuer für den Arbeitgeber wird. Das heißt, dass MitarbeiterInnen bereits im Alter von 30 Jahren zum finanziellen Risikofaktor ihrer Arbeitgeber werden können.

Denn: Als vor sechs Jahren die privaten Einrichtungen seitens der Sozialabteilung des Landes Oberösterreich mit sogenannten Verträgen über Leistungspreise bedacht wurden, ging der Kostenträger davon aus, dass bei der Berechnung der Personalkosten die Entlohnungsstufe 9 über die Verwendungsgruppen 5 (z. B. Pflegehelfer) bis 8 (z. B. Dipl. Physiotherapeutin) gelegt werden. 

Zu erwähnen ist in diesem Zusammenhang auch noch, dass gleichzeitig seitens des Kostenträgers auch davon ausgegangen wurde, dass allfällige Zulagen, welche im Kollektivvertrag der Sozialwirtschaft angeführt sind, überhaupt nicht bezahlt werden, die kollektivvertragliche Einstufung müsse alleine genügen!

Gleich im ersten Jahr der Wirksamkeit der neuen Vereinbarung wurde dann 2011 die kollektivvertragliche Gehaltserhöhung des Sozialwirtschafts-KV gar nicht und in den Jahren 2012 und 2013 nur zum Teil den Einrichtungen vergütet (die natürlich gesetzlich an die Bezahlung der jeweils gültigen Kollektivvertragsgehaltstabellen gebunden sind).

Bedingt durch diese Schmälerung der finanziellen Mittel in diesen drei Jahren ist rechnerisch der von der Sozialabteilung des Landes OÖ. vergütete Wert durch die auf den Durchschnitt der Entlohnungsstufe 7 gesunken, gleichzeitig wurde im KV-Abschluss 2012 die Anrechnung von möglichen Vordienstzeiten, die bisher ab dem 18. Lebensjahr vorgesehen waren, eliminiert (diese Regelung musste EU-konform angepasst werden).

Und nun sind bereits möglicherweise ab dem Zeitpunkt der Schulentlassung nach der 9-jährigen Pflichtschule Vordienstzeiten anzurechnen, welche sich dann gehaltsmäßig in der Einstufung auswirken. Bestenfalls können 10 Jahre Vordienstzeit angerechnet werden, die sich aus fachfremden (Anrechnung zu 50 %) und fachspezifischen (Anrechnung zu 100 %) Vordienstzeiten zusammensetzen.

Wenn es nun tatsächlich zu einer fachspezifischen Anrechnung von Vordienstzeiten ab dem 15. Lebensjahr kommen sollte (das wäre zwar weniger bei Diplomierten Gesundheits- und Krankenschwestern der Fall aber möglicherweise im Wirtschaftsbereich oder auch bei Verwaltungstätigkeiten) und dann miteingerechnet wird, dass alle zwei Jahre eine kollektivvertragliche Vorrückung eintritt, dann tritt der oder die MitarbeiterIn etwa nach Vollendung seines/ihres 29. Lebensjahres in die Gehaltsstufe 8 ein und liegt damit über dem Durchschnittswert der momentan im Leistungspreis vorgegeben wird. Und damit wird er bzw. sie zum riskanten Kostenfaktor seines Dienstgebers! 

Selbst wenn mein krasses und zugespitztes Rechenbeispiel in der Praxis kaum eintritt, ist es Realität, dass spätestens bei jenen MitarbeiterInnen mit weniger Vordienstzeitanrechnung oder nur 50 %ig berechneter fachfremder Vordienstzeitenanrechnung, diese ein wenig später, also mit 31 bis 35 Jahren schon zu teuer sind. Gleichzeitig wird die öffentliche Hand aber nicht müde zu betonen, wie wichtig und notwendig es für die Budgets der nächsten Jahre wäre, wenn das tatsächliche Pensionsantrittsalter in Österreich endlich merkbar steigen würde.

Um 2012 warb der frühere Landeshauptmann-Stv. und Landesrat Josef Ackerl, jahrzehntelag zuständig für das Sozialressort, aktiv bei der Aktion „Sinnstifter“ um BewerberInnen für die Ausbildung FachsozialbetreuerIn Altenarbeit, die mit dieser Ausbildung auch oftmals im Behindertenbereich tätig sind. 

Zugespitzt ist hier zu hinterfragen, in welche berufliche Zukunft werden da Leute „gelockt“, wenn bereits jetzt drei Jahre lang die aktuellen Gehälter seitens des Kostenträgers den privaten Einrichtungen im Sozialbereich nicht mehr vergütet werden, was sich in entsprechend ausgedünnten Personalständen niederschlägt, was die Qualität der Arbeit sicherlich nicht hebt!

Behinderten- und Altenarbeit sind Bereiche, in denen die Arbeit immer mehr wird. Gleichzeitig werden die Arbeitsbedingungen immer schlechter und die MitarbeiterInnen haben immer mehr unter Zeitdruck, Stress, Überlastung etc. zu leiden. Dazu kommt häufig noch ein innerer Konflikt der MitarbeiterInnen im Hinblick auf die Sinnfrage bzw. die ethische Verantwortung.

Wenn erlebt wird, wie laufend die Leistungen zurückgefahren werden und keine Möglichkeiten mehr gegeben sind, den Betreuten wertschätzend zu begegnen und sie (noch) als individuelle Persönlichkeiten wahr zu nehmen, wenn in der tagtäglichen Arbeit nur mehr knappe Zeitvorgaben für das Allernötigste vorhanden sind, dann ist es für die MitarbeiterInnen beinahe unmöglich, mit Engagement, Würde und positiver Einstellung ihre Tätigkeit auszuüben.

Es liegt im Wesen des Menschen, dass er auf die von ihm erbrachten Arbeit auch stolz und zufrieden sein will, insoferne würde die Bezeichnung „Sinnstifter“ durchaus auch passen. Nur vor der gegebenen Realität kann die Verwendung dieses Begriffes nicht in ihrem Sinne umgesetzt werden.

Der 79-jährige Psychiater und Mediziner Klaus Dörner formulierte in einem Interview mit den Salzburger Nachrichten vom 9.11.2013 ganz klar „Im ganzen Bereich der helfenden Berufe hat der Markt nichts zu suchen“. Das Übertragen des marktorientierten Geschäftsprinzips auf helfende Berufe entspricht nicht den grundsätzlichen menschlichen Bedürfnissen, weder auf PatientInnenseite noch bei den pflegenden MitarbeiterInnen.

Es hat schon was für sich, dass der Kostenträger Land Oberösterreich, der selbst Gesetze erlässt, sich an bestehende Vereinbarungen nicht hält bzw. diese nicht als verbindlich betrachtet: Denn vorsichtshalber wurde in der seinerzeitigen Vereinbarung über die Leistungsverträge der Passus formuliert, dass die Verbindlichkeit der Bezahlung nicht besteht, wenn die erforderlichen finanziellen Mittel seitens des Kostenträgers nicht vorhanden sind. Juristisch wäre hier zu klären, ob eine solche Formulierung überhaupt zulässig ist und hier nicht der § 879 des ABGB (2002) anzuwenden wäre, der besagt, dass freie Vertragsvereinbarungen nicht gegen zwingende Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen dürfen.

An und für sich scheint mir generell bedenklich, wie der Bund und die Länder mit ihren Bediensteten oder auch jenen MitarbeiterInnen umgehen, deren Kostenträger sie sind: Sie werden lediglich nur mehr als Kostenfaktoren wahrgenommen, nicht mehr als jene Menschen, welche die Vorgaben und Aufgaben des Staates oder der Länder wahrnehmen!

Im Februar 2013 habe ich einen Vortrag von Professor Dr. Bernhard Badura, Soziologe und Gesundheitswissenschaftler aus Bielefeld gehört. Seine zentrale Aussage: Die primäre Aufgabe von verantwortlichen Vorgesetzen in der heutigen Arbeitswelt ist es sich zu fragen, wie demotiviere ich meine MitarbeiterInnen nicht! Davon sind wir wohl weiter weg, als je zuvor!

Wir kommen in die Jahre, aber es gibt keine neuen Zugänge zu gesellschaftspolitischen Entwicklungen. So war ich am 8. November 2008  vom Verein zur Förderung der Freiwilligen Sozialen Dienste  in Linz zur festlichen Feier des 40jährigen Bestehens dieser Organisation eingeladen. Als Gastredner hielt der Literat und Autor zahlreicher Theaterstücke und auch als Supervisor tätige Thomas Baum eine brillante Festansprache. Leider zu einem Zeitpunkt, als die offizielle Begrüßung und die Lobreden der Politiker schon beendet waren und diese der Feierlichkeit (bewusst) nicht mehr beiwohnten!

Thomas Baum beschrieb damals ungeschminkt, dass die Politik ganz bewusst Missstände im Sozialbereich – nach lediglich finanziellen Vorgaben – einplant und damit äußerst verantwortungslos bis grob fahrlässig mit den dort tätigen DienstnehmerInnen und ihren PatientInnen, KlientInnen etc. umgeht! Da wurden offene und mutige Worte in einer Klarheit formuliert, die ganz selten zu finden ist! 

Die von Thomas Baum 2008 beschriebene Situation hat sich seit damals vielfach bestätigt und entsprechend weiter verschärft. Ein Ende dieses von der Politik eingeschlagenen Kurses ist weit und breit nicht in Sicht! 

Dazu eine Überlegung von mir: Der Sozialbereich ist in der heutigen Leistungsgesellschaft weitestgehend isoliert: Dort werden keine Wirtschaftsleistungen erbracht, oft wird dargestellt, dass dieser Bereich nur etwas kostet, also die Erträge (wesentlich) der Wirtschaft damit vermindert.

Der oder die „Nichtleister“ sind damit für die Leistungsgesellschaft wertlos. Im Sinne von Übertragung wird diese „Wertlosigkeit“ auch jenen Menschen attributiert, die sich um das Wohl von Pflege- und Hilfsbedürftigen kümmern. Und es ist für die handelnden Politiker in der neoliberalen Gesellschaft, die sich nicht mit den Schattenseiten des Lebens wie Leid, Not, Schmerz oder Tod beschäftigen will oder kann, nicht populär, sich um diesen Bereich wirklich ernsthaft zu kümmern!

Dass die Wirtschaft völlig zum Stillstand kommen würde, würde einen einzigen Tag lang jede/r MitarbeiterIn im Sozialbereich seine oder ihre Tätigkeit nicht ausüben, würden auch noch zusätzlich die KindergärtnerInnen und LehrerInnen aussetzen, wären die Leistungserbringer an diesem Tag wohl damit beschäftigt, sich um ihre kranken, pflegebedürftigen Angehörigen oder zumindest um ihre Kinder zu kümmern.

Primär geht es heute auch im Sozialbereich darum „was der Markt verlangt“ – und erst danach, was die Sozialeinrichtungen und die Beschäftigten tatsächlich leisten können. D. h. es wird nicht überprüft, wie viel Personalkapazitäten wird benötigt, um eine gewisse Leistung zu erbringen sondern den vorhanden MitarbeiterInnen wird einfach Ihr Ziel vorgegeben. Somit treten Leistungserwartung und Leistungsfähigkeit systematisch auseinander, prinzipiell „maßlose“ (Markt)anforderungen treffen auf natürlich begrenzte Ressourcen, Arbeit und Gesundheit geraten in Konflikt.

Es geht hier um eine grundsätzliche Lebens- und Wertehaltung, und um eine „neue Kultur der Arbeit“ und diese ist bei diesen Anbietern sicherlich nicht zu finden! „Wo Geld zum Ziel wird, gewinnt es die Kraft, alle anderen Werte als Mittel für sich herabzudrücken“, so der Begründer der deutschen Soziologie, Georg Simmel, in seinem Traktat „Philosophie des Geldes“. Wo Geld zum absoluten Gut wird, kommt es zu „pathologischen Ausartungen“ – und das hat Simmel schon 1900 festgestellt!

Und das Geld, wenn die Politik es will, offensichtlich im Handumdrehen aufgetrieben werden kann, hat sich zum Beginn des Jahres 2015 gezeigt:

Auf Grund des Pariser-Anschlages auf die Redaktion der Satirezeitung Charlie Hebdo hat sich die Österreichische Regierung sich vor Wochen auf ein Sicherheitspaket im Ausmaß von 260 bis 290 Mio. Euro geeinigt. Da geht es vor allem schwerpunktmäßig um Hubschrauber und gepanzerte Fahrzeuge.

Aber auch um  bessere Schutzausrüstung, IT- und Observationstechnik, bessere Kommunikationsmittel sowie 100 zusätzliche Spezialisten. Dieses Geld war schnell aufgetrieben.

Mit dem Thema Sicherheit befasst sich auch der Philosoph Volker Gerhardt, Professor an der Humboldt-Universität in Berlin: Für ihn ist Politik schon immer eine Reaktion auf innere und äußere Risiken gewesen. „Was könnte bedeutsamer sein als die Erhaltung und Entfaltung des alltäglichen Lebens?“, fragt der Philosoph, „Und wie konnte es geschehen, dass die elementare Sicherung des menschlichen Lebens in Vergessenheit geriet?“

Schärfer formuliert: „Wie war es möglich, dass die Politik sich selbst zur größten Gefährdung der Zivilisation auswachsen konnte? Die Politik sollte für Befriedung sorgen. Doch es gibt nichts, wodurch der Mensch sich so sehr gefährdet hat wie durch die Politik.“ Die Hüterin der Sicherheit als größtes Sicherheitsrisiko. Gerhardt denkt dabei an die zwei Weltkriege oder die Gefahr einer atomaren Katastrophe aber auch die Gefährdung von Natur und Gesundheit.

Dies alles sei möglich, weil die Politik aus Gründen der Machtsicherung immer wieder auf einer „Faszination für Extremlagen“ verfalle, statt sich um die „eigentlichen Aufgaben“ zu kümmern: Das sind „die Vermeidung und Schlichtung von Streit, der Kampf gegen die Ursachen der Ungleichheit, die Förderung von Erziehung und Bildung, das Setzen wirtschaftlicher Impulse und schließlich die Bereitstellung von Hilfen in unverschuldet eintretenden Fällen der Gefährdung und der Not.“

Gefährdung durch Politik? Selbstverständlich erleben wir das heute mehr denn je! Wir haben ja als aktuellstes  und spektakulärstes Beispiel in Österreich die Causa Hypo Alpe Adria … und gerade ganz aktuell mit der Flüchtlingssituation in Europa und dem absoluten Versagen der Weltpolitik im Nahen Osten und natürlich regional auch im Sozialbereich. So hat die Politik keine konkrete  Idee wie z. B. die stark zunehmende Anzahl von Demenzerkrankten in Österreich (Stand 2013: Um die 100.000 Patienten, geschätzte Entwicklung bis 2030 um die 250.000 – 270.000 Patienten) in Zukunft betreut werden könnte!

Der langjährige Soziallandesrat und Landeshauptmann-Stv. Josef Ackerl, der sich im Oktober 2013 aus der Politik zurückgezogen hat, meinte im Jahr 2012 stolz rückblickend auf seine langjährige Amtszeit, „die Geschäftsführungen der OÖ. Sozialeinrichtungen haben sich während seiner Amtszeit „gut entwickeln“ lassen“. Und als Anerkennung für deren Bereitschaft sich im Sinne des Geldgebers der Sozialabteilung des Landes Oberösterreich „gut entwickeln zu lassen“ hat er die langjährigen Geschäftsführer der Sozialeinrichtungen kurz vor seinem Abschied noch mit dem Ehrentitel „Konsulent für Soziales“ ausgezeichnet. Damit hat er gezielt Vorsorge getroffen,  dass von dieser Seite her vermutlich wenig Widerstand bei weiteren Einsparungen und Kürzungen im Sozialbereich zu erwarten ist!

Beim Lesen des umfangreichen Protokolls der heuer durchgeführten  Inititativprüfung des OÖ. Landesrechnungshofes zum OÖ. Chancengleichheitsgesetz, Bereich Wohnen, wurde mir – ohne jetzt eine Bewertung durchführen zu wollen – eines klar: Josef Ackerl hat seine Befugnisse und Kompetenzen wohl überschritten – genau deshalb hat sich das Budgetloch von € 25 Mio. ergeben!

Denn In einer gemeinsamen Pressekonferenz des Landeshauptmannes und des Sozialreferenten am 30.08.2012 wurde zum Thema der aktuellen Ausbauprojekte für Menschen mit Behinderung festgehalten, dass die Inbetriebnahme der 2010 und 2011 fertig gestellten Einrichtungen – eben auch ohne mittelfristige Planung – trotzdem ermöglicht wird.

Davor wurden ja seitens des Sozialressorts Förderzusagen von beträchtlichem Umgang getätigt, ohne eine Genehmigung des OÖ. Landtages einzuholen.  

Denn in diesem Bericht wird festgehalten: Speziell bei der Wohnoffensive, die ja bereits im Jahr 2000 initiiert wurde, hat Ackerl im Bereich Wohnen ohne tatsächlich vorhandene Budgetmittel im Sozialressort neue Einrichtungen geschaffen, ohne dass entsprechende Landtagsbeschlüsse gegeben waren.

Natürlich hat er im OÖ. Sozialbereich viel weiter gebracht, bei leider extrem schlechter Begleitperformance:

Ackerl war für mich ein Chamäleon der Politik: Als SPÖ-Vorsitzender stand er nicht an, hohe Kollektivvertragsabschlüsse zu fordern, als Landesrat für Soziales gab er – ohnehin niedrige – Kollektivvertragsabschüsse nicht an die Einrichtungen im privaten Sozialbereich weiter. Damit hatte er bei der MitarbeiterInnen im Sozialbereich seinerzeit endgültig jegliche Glaubwürdigkeit verloren, was die SPÖ bei den heurigen Landtagswahlen natürlich entsprechend zu spüren bekam – auch wenn inzwischen Mag. Gertraud Jahn politisch für diesen Bereich zuständig ist – die ich persönlich aber auch nicht unbedingt sehr diskursfreudig erlebe.

„Ich habe hier bloß ein Amt und keine Meinung“ ließ Friedrich Schiller in „Wallenstein’s Tod“, dem dritten Teil der Wallenstein Trilogie einen seiner Protagonisten äußern. Die Aktualität dieses Zitats ist verblüffend und doch auch in sich logisch und nachvollziehbar, wenn ich mir die gesellschaftspolitischen Entwicklungen vor Augen führe.

Denn: MitarbeiterInnen, die eine eigene Meinung vertreten, kommen allzu rasch von ihren DienstgeberInnen unter massiven Druck. Anpassung ist angesagt, wenn man sich selbst nicht schaden möchte. Und diese kollektive Angst – die im privaten Sozialbereich gegeben ist –  wünschen sich offensichtlich auch die zuständigen PolitikerInnen, die ja leider ohnehin kein Interesse haben mit BasismitarbeiterInnen in Kontakt zu treten!

In der Budgetsache bewegte sich durch die Demonstrationen aber durchaus etwas: Ab dem 28. April 2015 hieß es, dass Landeshauptmann Dr. Josef Pühringer und Soziallandesrätin Mag. Gertraud Jahn vereinbart haben, die geplanten Umschichtungen bei den Geldern im Sozialbereich über einen längeren Zeitraum als geplant durchzuführen, um damit Kündigungen zu vermeiden. Statt der bisher diskutierten 25 Millionen €uro, die die Träger einsparen sollen, wurden 17 Millionen €uro vereinbart – und das statt drei nun über fünf Jahre. Das war aber der Gewerkschaft noch nicht genug!

Denn da warennach wie vor Bedenken gegeben, dass nicht davon auszugehen ist, dass die etwas reduzierte Kürzung keine Auswirkung auf bestehende Dienstverhältnisse haben wird. Als aber dann letztlich der geplante Streiktag am 16.06.2015 unmittelbar bevorstand, gab es ein weiteres Einlenken: Mit 12,5 Millionen €uro an Kürzungen soll das Auslangen gefunden werden: Der Streik im Behindertenbereich wurde daraufhin abgesagt!  

Gewerkschaftsseitig wurde dies als Erfolg kommuniziert: 

„Durch die geplanten Strukturmaßnahmen, insbesondere Neugestaltung der Leistungspreise, über einen Zeitraum von fünf Jahren, werden 12,5 Millionen Euro für die Absicherung des Systems der Behinderten- und Wohnungslosenhilfe verfügbar. Zudem werden von den Trägern zusätzliche Angebote im Ausmaß von 4,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.”

Damit werden die Arbeitsplätze der MitarbeiterInnen abgesichert und der Personalstand kann gehalten werden. Gleichzeitig wurde den Trägern die Abgeltung der jährlichen Gehaltssteigerungen nach BAGS-Kollektivvertrag zugesagt. Zur Evaluierung werden ein Sozialpartnerdialog und eine Begleitgruppe eingerichtet, in der auch die Interessenvertretung der Menschen mit Beeinträchtigungen eingebunden ist.“

Der Beschluss, den Streik deshalb nicht durchzuführen, wurde aber nicht einstimmig gefällt. Es gibt auch kritische Stimmen, die – durch ihre jahrelangen Erfahrungen des Umganges des Kostenträgers mit den Einrichtungen, der ja nicht auf Augenhöhe stattfindet – sehr wohl wissen, dass das paktierte Wort der Politik meist nicht allzu viel Gewicht hat!

Es ist also keineswegs zu erwarten, dass nun die Situation – nach der mit Landtagswahl am 27.09.2015 ziemlich neu geschaffen oberösterreichischen politischen Landschaft – tatsächlich entschärft wurde!

Und nun noch ein kleiner Blick über die Landegrenzen hinweg: Im Sozial- und Gesundheitsbereich wird ja häufig der Begriff der Kostenexplosion verwendet. Meist natürlich dann, wenn es um die Ankündigung von Einsparungen geht: Zu dieser angeblichen Kostenexplosion habe ich zuletzt einem Artikel Zahlen der Statistik Austria entnommen:

So stimmt es, dass sich die Höhe der Summe, die der Staat Österreich für Gesundheitsversorgung ausgegeben hat, zwischen 1990 und 2013 verdreifacht hat, allerdings ist das Bruttoinlandsprodukt in dieser Zeit ähnlich gewachsen.

Der Anteil der staatlichen Ausgaben für das Gesundheitswesen am österreichischen Bruttoinlandsprodukt ist in den letzten gut fünfundzwanzig Jahren also tatsächlich nur moderat gestiegen von 8,4 Prozent im Jahr 1990 auf 9,8 Prozent im Jahr 2000 und schließlich auf 10,8 % des Bruttoinlandsproduktes im Jahr 2013.

Somit hat zumindest laut der Statistik Austria in Österreich bisher keine Kostenexplosion stattgefunden, weder durch demographischen Wandel noch durch den medizinischen Fortschritt.

Wenn also Einsparungsmaßnahmen im Gesundheitssystem auf eine angebliche Kostenexplosion geschoben werden, wird damit offensichtlich versucht, eine wirtschaftsliberale Politik voranzutreiben sowie Einschnitte in die Sozialpolitik und eine voranschreitende Privatisierung der sozialen Sicherungssysteme zu rechtfertigen.

Doch auch die gerne vorgenommenen Einsparungen beim Personal kommen teuer und zwar auf mehreren Ebenen:

Ein Beispiel: Im Wiener Krankenanstaltenverbund arbeiten etwa 30.000 Menschen; das Budget des Krankenanstaltenverbundes beträgt 3,7 Milliarden Euro. Im Krankenhaus machen die Personalkosten 60 – 70 % der Gesamtkosten aus, das sind also um die 2,4 Milliarden Euro für das Personal, wo eben besonders gerne der Rotstift angesetzt wird.

Nach Schätzungen von ExpertInnen fehlen aber schon jetzt etwa 10 % des Personals im Gesundheitswesen – und daher natürlich auch im Krankenanstaltenverbund.

Die aktuelle Situation sieht deshalb nun so aus:

Durchschnittlich 433 Millionen Euro an Zusatzkosten verursacht die dünne Personaldecke auf Grund der damit einhergehenden Überlastung der MitarbeiterInnen.

Durch Burnout-Krankenstände und nicht nachbesetzte Stellen entstehen Überstundenzahlungen für andere MitarbeiterInnen, die für ihre ausgebrannten und fehlenden KollegInnen einspringen. Und das sind immerhin 18 % der Personalkosten des gesamten Jahresbudgets, die bei einem entsprechend höher angesetzten Personalstand deutlich gesenkt werden könnten.

Und das ist nur ein Beispiel: Es käme für das gesamte Gesundheitssystem billiger da bei höheren Personalständen weniger Burnout-Anfälligkeit gegeben ist und bei besser ausgestatten Stellenplänen mit Normalstunden des Personals und ohne teure Überstunden agiert werden könnte!

Personalknappheit hat auch weitere, teure Konsequenzen, die besonders in der Pflege schwerwiegende Folgen nach sich ziehen:

Eine Schweizer Studie (RICH Nursing Studie), die in Krankenhäusern durchgeführt wurde, untersuchte die Rationierung, also die Einschränkung von Pflegetätigkeiten, wie sie von überlastetem Pflegepersonal notgedrungen vorgenommen werden muss:

Das Ergebnis ist äußerst alarmierend:

•        Bereits eine sehr geringe Rationierung der Pflege bewirkt ein deutlich höheres Auftreten von Medikamentenfehlern, Krankenhausinfektionen, Wundliegen und kritischen Zwischenfällen – wie z. B. ein zu spätes Reagieren auf medizinische Notfälle.

•        Gleichzeitig sank natürlich die PatientInnenzufriedenheit.

Zwischenfälle und Infektionen, die von einem völlig überlasteten Pflegepersonal nicht verhindert werden können, sind allerdings nicht nur für PatientInnen unangenehm und im Extremfall sogar tödlich, sondern durch notfallmedizinische Maßnahmen und längeren Krankenhausaufenthalten auch extrem kostenintensiv.

Man geht alleine in der Schweiz von jährlich 330 Millionen Euro Zusatzkosten aus, die durch teilweise leicht vermeidbare Infektionen verursacht werden.

Beim Personal zu sparen kommt also doppelt teuer. Insgesamt bringt die momentane, wirtschaftsliberale Ausrichtung in der Gesundheitspolitik nur teure Verschlechterungen, die das staatliche Gesundheitssystem und seine völlig überarbeiteten Beschäftigten an ihre absoluten Grenzen bringen.

Als Quelle für einige Ausführungen habe ich die Zeitschrift „Upgrade“, Ausgabe 1.15, verwendet, das Magazin für Wissen- und Weiterbildung der Donau-Universität Krems. Die Angaben mit den Zahlen der Statistik Austria im Hinblick auf die nicht gegeben Kostenexplosion habe ich in der Monatsausgabe 7/8 2015 der Zeitung der Unabhängigen Gewerkschaft gefunden, Autorin des Artikels „Totgesparte leben kürzer“ ist Lucia Schwarz.

Noch ein Hinweis: Am 05. August 2015 habe ich mit dem Direktor des Landesrechnungshofes Ing. Dr. Friedrich Pammer, ein Interview über die im Frühjahr 2015 durchgeführte Initiativprüfung „OÖ. Chancengleichheitsgesetz, Bereich Wohnen“ geführt. Dieses Interview kann unter dem link http://cba.fro.at/294782 gehört werden.

Ich freue mich, wenn mein Beitrag – der natürlich die Wahrheit keineswegs gepachtet hat … denn die „Wahrheit“ gibt es selbstverständlich nicht – Sie ein wenig zum Nachdenken gebracht hat – vielleicht ist es mir auch gelungen, einen Diskurs anzuregen!

Christian Aichmayr

Titelbild: „Atavismus in der Dämmerung“ – Salvador Dali (Avatavismus = das Wiederauftreten von Merkmalen der Vorfahren, die den unmittelbar vorhergehenden Generationen fehlen)

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