ERHÖHUNG DER POLITIKERGEHÄLTER AB 01.01.2024

Gemäß dem Anpassungsfaktor hätten die Politikerbezüge im Jahr 2024 angesichts der historisch hohen Inflation um 9,7 Prozent steigen sollen. Die Bundesregierung hat für Spitzenpolitiker auf Bundesebene – den Bundespräsidenten und Regierungsmitglieder, den Nationalratspräsidenten und Klubobleute – jedoch eine Nulllohnrunde angekündigt. Abgeordnete in Nationalrat und Bundesrat sowie die Bundesratspräsidentin sollen die halbe Inflationsabgeltung von 4,85 Prozent bekommen. Für die Länder gab es keine Vorgaben, sondern nur eine „Empfehlung“, die Gehälter nur um die Hälfte zu erhöhen. Diesem Vorschlag ist auch das Bundesland Oberösterreich gefolgt.

In Oberösterreich gilt nun auch die Steigerung von 4,85 Prozent für Landes- und Gemeindepolitikerinnen und -politiker. Die OÖVP hatte dazu gemeinsam mit den Freiheitlichen einen entsprechenden Dringlichkeitsantrag in der letzten Landtagssitzung zur Schaffung der gesetzlichen Grundlagen eingebracht – der auch beschlossen wurde. ÖVP-Obmann Christian Dörfel freute sich darüber in einer Presseaussendung. Diese Anpassung – so schrieb er – liegt immer noch deutlich unter der Inflationsrate und sei ein motivierendes Signal für jene, die in der Landes- und Gemeindepolitik Verantwortung tragen (!!!).

So weit so gut …

Aber ehrlich, ich habe mich über die Formulierung schon etwas gewundert: Die lediglich halbe Erhöhung sei ein motivierendes Signal wird festgehalten! Da ist doch was dran … Das könnten doch auch die Sozialpartner bei ihren Kollektivvertragsverhandlungen als Argument übernehmen und den Arbeiternehmern im Lande erklären, es sei für sie doch wesentlich motivierender, ihnen ein klares Weniger an Erhöhung zu geben, als auf Basis der Inflation gefordert wird. Gar nicht dran zu denken, welche Folgen es haben könnte, diese Argumentation auf andere Bereiche auszudehnen. Für den schulischen Bereich könnte es heißen „Du hast Dir zwar die Note 1 verdient, ein Mehr an Motivation bedeutet es aber für Dich, wenn ich Deine Arbeit mit 3 bewerte“. Ich habe gerade wieder was mit meinen 65 Jahren dazu gelernt.

Nun habe ich mir die Tabelle der Politikergehälter angesehen: Als Klubobmann erhält man für die politische Tätigkeit wenn man sie hauptberuflich ausübt € 13.125,80 14 x jährlich. Übt man ihn nicht hauptberuflich aus, dann sind es immerhin noch € 10.313,20 14 x jährlich. Die Erhöhung beträgt also bei 4,85 % € 636,60 14 x jährlich das sind € 8.912,40. Insgesamt sind das dann € 13.762,40 monatlich 14 x jährlich. Mir ist bewusst, dass die Politiker oftmals wegen ihrer hohen Bezüge kritisiert werden, die Bevölkerung kritisiert das oftmals – wie auch das generell teure politische System, welches auch der hohen Anzahl an Gemeinden geschuldet ist.

In den unteren Verdienstbereichen in kleinen Gemeinden kann man von hohen Bezügen nicht sprechen. Die halbe Erhöhung betrifft sie aber auch. So erhalten die Parteiobmänner unserer Gemeinde (VP, BL, FP) nun € 481,40 12 x jährlich – die Steigerung betrug € 22,20. Und natürlich werden diese Bezüge voll versteuert. Netto bleibt also deutlich weniger! Die Sitzungsgelder für die „normalen“ Gemeinderäte unterliegen offensichtlich nicht der 4,85 %-Regelung. Aber einen gravierenden finanziellen Zuwachs werden sie auch nicht zu erwarten haben. Man kann nur betonen und unterstreichen, dass es durchaus Anerkennung verdient, dass sich für diese Funktionen doch immer wieder Menschen hergeben.

Christian Aichmayr

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