Dr. Georg Wojaks Vernichtung

GASTKOMMENTAR VON DR. PETER FAMLER

Als langjährig, gerichtserfahrener Jurist war ich gestern am oberlandesgerichtlichen Berufungsverfahren gegen Dr. Wojak anwesend und war gleich mehrfach über den Ablauf verwundert und entsetzt.

Der aller Wahrscheinlichkeit beauftragte Vernichtungsfeldzug (1181 Vorwürfe) gegen den ÖVP Parteifreund Dr. Wojak wurde von den christlich-sozialen ÖVP-Hauptverantwortungsträgern des Landes OÖ mit aller Vehemenz geführt.

Das Land OÖ setzte zusätzlich eine Juristen gegen Dr. Wojak ein, welcher Dr. Wojak sogar vorwarf wie Karl Heinz Grasser zu sein. Von Dr. Wojak darauf angesprochen meinte der Jurist, dass er das selbst nicht geglaubt habe, was er da gesagt hat! Aufschlussreich!

Es ging also nicht um Fakten und Wahrheit sondern um bewusste Übertreibung um Dr. Wojak zu schaden. Sicher auch christlich-soziale Gesinnung? Oder?

Dazu kommt noch, dass die Präsidialdirektorin des Landes OÖ bei der STA Wels anrief und verlangte, dass Dr. Wojak keine Akteneinsicht gewährt werden solle. Dr. Wojak sollte also auf Betreiben des Landes OÖ sein fundamentales Rechtes auf Akteneinsicht und damit Verteidigung willkürlich und absichtlich entzogen werden. Ist diese Vorgansweise mit den fundamentalen Werten der Demokratie vereinbar? Ist das keine Schädigungsabsicht?? Hat das die Staatsanwaltschaft nicht auf einen Vernichtungsfeldzug schon deutlich hingewiesen? Augen zu oder??

Warum entsetzt?

Das anfänglich seitens der STA-Wels betriebene  Schöffensenatsverfahren gegen den „Schwerverbrecher“ Dr. Wojak endete schließlich mit einem bezirksgerichtlichen Bagatellverfahren, da nur ein „Schaden“ von € 150  übrigblieb, welchen Dr. Wojak persönlich beglich. Die Folgen der Tat  und das Verschulden Dr. Wojaks sind mit Sicherheit als gering zu werten.

Dies Fakten erfüllen an sich die gesetzlichen Voraussetzungen für eine diversionelle Erledigung dieses Verfahrens.

Dass der nunmehrige Verteidiger von Dr. Wojak es verabsäumte rechtzeigt eine Diversionsantrag zu stellen, bemängelte die OLG Richterin und fügte auch noch hinzu, dass der unklare Antrag auf Herabsetzung der Tagesätze vom Verteidiger in der Strafberufung dazu führte, dass das Gericht es mangels klarer Formulierung des Herabsetzungsantrages bei der Höhe der Tagesätze beließ bzw. belassen „musste“. Aber auch die Staatsanwaltschaft hätte die Möglichkeit gehabt einen Diversionsantrag zu stellen. Gesetzlich ist  festgelegt, dass die diversionellen Voraussetzungen bis zum Schluss des Verfahrens von Amts wegen zu prüfen sind, ob die Voraussetzungen für eine diversionelle Erledigung gegeben sind, was bedeutet, dass sowohl das Gericht als auch die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit gehabt hätten von einer Verurteilung abzusehen. Es haben schon bei wesentlich höheren Beträgen diversionelle Erledigungen stattgefunden.

Dass der Staatsanwaltschaft Wels kein Licht aufgehen wollte, dass es sich hier um einen politischen Vernichtungsfeldzug handeln könnte, ist angesichts der offensichtlich bewusst herbeigeführten 1181 Vorwürfe unbegreiflich, noch dazu, wenn man sich

  1. die verantwortungsvolle Rechtfertigung von Dr. Wojak vor Augen führt und
  2. dass Dr. Wojak sein Amt kurz nach der letzten Belobigung durch das Land OÖ vom Land OÖ nachweislich ohne Rechtfertigungsmöglichkeit einfach rechtswidrig entzogen wurde und
  3. Dr. Wojak nach seinen Angaben durch seine Amtsführung zusammen mit zwei verantwortungsvollen Mitarbeitern dem Land OÖ hunderttausende Euros an Ausgaben erspart und die Schulden des Sozialhilfeverbandes in seiner Zeit als Vorsitzender um Millionen reduziert hat,

sind unfassbare Fakten und waren der Staatsanwaltschaft bekannt.

Der verhandelnde Oberstaatsanwalt beantragte nach und trotz Schilderung der Umstände durch Dr. Wojak sogar eine Erhöhung der Strafe und dies müsse auch aus spezialpräventiven Gründen erfolgen, da Wiederbegehungsgefahr bestünde, obwohl dieser wusste, dass Dr. Wojak seines Amtes enthoben wurde und daher die Wiederbegehungsgefahr auszuschließen ist. Der Herr Oberstaatsanwalt hat in seinem Plädoyer zu Recht festgehalten, dass die Politik dem Recht zu folgen hat. Aber angesichts der Umstände dieses Falles muss man sich ernsthaft die Frage stellen, ob hier die involvierten Staatsanwaltschaften sich nicht zu willfährigen Erfüllungsgehilfen der  gezielt agierenden Politik machen und hier eine Täter-Opfer-Umkehr unterstützen.

Die abrupte und aus der Sicht des vernichteten Dr. Wojak willkürliche Absetzung zeigt deutlich auf, dass die Verantwortungsträger unseres Landes OÖ weder christlich noch sozial sein können. Diese Scheinheiligkeit sucht seines Gleichen und wird zum Bumerang für die „siegreichen“ Hetzer gegen Dr. Wojak. Dass es sich hier um einen Pyrrhussieg handeln könnte oder wird, wird zu Zukunft zeigen, denn es heißt ja : „Die Wahrheit ist eine Tochter der Zeit!“

Wie sich die Sachlage jedoch darstellt, werden sich die angeblich christlich-sozialen Hauptverantwortungsträger des Landes OÖ und die denunzierenden Mitarbeiter von Dr. Wojak für ihre gezielte Vorgansweise zu verantworten haben,  aber vor allem auch persönlich bei Ihm entschuldigen müssen, was sie ihm bewusst angetan haben. Denn, dass es sich hier um eine politischen Willkürakt handelt, um einen beleibten, nachweislich erfolgreichen Bezirkshauptmann und sogar „Parteifreund“ zu beseitigen, damit einer anderen Person dieser Posten beschafft werden kann, ist mit Sicherheit in keinster Weise mit einer christlich-sozialen Geisterhaltung vereinbar.

Seit Jahren leidet Dr. Wojak und seine gesamte Familie unter diesem Vernichtungsfeldzug, welcher den Hetzern noch teuer zu stehen kommen könnte. Es ist in letzter Zeit auch so viel von der Verhältnismäßigkeit der Mittel die Rede. Die Gerichts- und Anwaltskosten sowie Zeugengebühren also die gesamten Verfahrenskosten hat Dr. Wojak laut Gerichtsurteil nun zu tragen und diese dürften insgesamt angeblich bis zu € 100.000 betragen.

Es lebe die Wahrheit und der Rechtsstaat! „Herr vergib ihnen nicht, denn sie wissen was sie tun“, waren die letzten Worte eine deutschen Bundestagsabgeordneten vor vielen Jahren als er sich vom Bundestag verabschiedete.

„Die Wahrheit wird euch frei machen!“ (Jesus Christus)

Dr. Peter Adalbero Famler, Christlich-sozialer Gesinnung

Anmerkung: Die Hintergründe, warum Bezirkshauptmann Wojak in „Ungnade“ gefallen ist, sind mir nicht bekannt und offensichtlich erfährt man von offizieller Seite darüber auch nichts. Tatsache ist aber: Wenn eine „Menschenjagd“ eröffnet ist, dann ist davon auszugehen, dass der Schutz des Einzelnen durch die gegebene Gesetzgebung keine Bedeutung mehr hat. Diese hat dann dem Willen der „Mächtigen“ zu folgen.

1 Gedanke zu „Dr. Georg Wojaks Vernichtung“

  1. Ja – leider
    Kann davon auch ein Lied singen, aber auf niedrigeren Niveau !
    Aus der christlich sozialen Partei, wo Anstand und Ehrlichkeit waren, ist schon set Jahren eine „Familie“ geworden,
    deren Funktionäre ohne jegliches Ehrgefühl die “ Linie der Partei“ vertreten.
    Interessant dabei, viele davon werden als “ ehrasme Bürger“ in der Öffentlichkeit verkauft.
    Schaut euch die Lebensläufe der obersten Funktionäre an.
    Z.B.LH
    Partei, Rauka, Partei, Partei –
    Stellt sich die Frage für mich-
    wie schaffen sie es, immer noch aufzutreten und zu sagen –
    WIR
    DENKE SIE MEINEN BEI BELASTUNG – UNS – UND BEI
    DEN PRIVILEGIEN – SICH SELBST !!

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