45 JAHRE SIND GENUG – EIN ETTIKETTENSCHWINDEL

Als beim „Spiel der freien Kräfte“ am 19.09.2019 in der letzten Nationalratssitzung vor der Neuwahl mit Stimmen der SPÖ, FPÖ und JETZT beschlossen wurde, dass Arbeitnehmer im Alter von 62 Jahren mit 45 Beitragsjahren ohne Abschläge in die Pension gehen können, war der Jubel riesig.

Die Ernüchterung kam, als die Details bekannt wurden, denn nicht eingerechnet in diese 45 Jahre werden:

* Zeiten des Präsenz- oder Zivildienstes

* Zeiten des Arbeitslosengeldbezuges (wie auch Bildungskarenz, Zeiten eines Stiftungseinsatzes etc.)

* Zeiten des Krankengeldbezuges

* Nachgekaufte Versicherungszeiten

* Ausgenommen von der Regelung sind die Jahrgänge 1954 – 1957

* Bei Frauen Zeiten des Mutterschutzes

Nur wer immer „brav“ gearbeitet hat und nie Krisen wie Krankheit, Arbeitslosigkeit etc. erlebt hat und der Wehrpflicht (bzw. ersatzweise Zivildienst) nicht nachkommen musste, kann aktuell ohne Abschläge mit 45 Jahren im Alter von 62 Jahren abschlagsfrei in Pension gehen.

Wie schnell man arbeitslos werden kann, hat wohl die aktuelle Covid-19-Krise gezeigt. Die Realität des Lebens bildet diese Neuregelung nicht ab!

Natürlich habe ich dazu einen Radiobeitrag gestalten müssen:

https://cba.fro.at/428794

Christian Aichmayr

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