EINE SITZUNG – ZWEI PROTOKOLLE?

Seit einigen Jahren planen die Kulturausschüsse der Gemeinden Rutzenham und Pitzenberg gemeinsam ein Kinderferienprogramm. Dazu haben im Vorfeld immer zwei gemeinsame Sitzungen der beiden Kulturausschüsse stattgefunden, mit der Protokollführung durch Bedienstete des Gemeindeamtes „5 Plus“.

Die Kooperation unserer beiden Kulturausschüsse ist hervorragend, eingeladen zu diesen Sitzungen wird im erweiterten Personenkreis – d. h. auch sämtliche Ersatzmitglieder der beiden Ausschüsse erhalten eine Einladung, nehmen im Regelfall auch daran teil und sind bereit bei den vereinbarten Programmaktivitäten auch mitzuhelfen und Hand anzulegen.

Eine ganz eigene Geschichte sind dann die Protokolle dieser gemeinsamen Sitzungen. Es ist nämlich laut Gemeindeordnung nicht vorgesehen, dass sich zwei Ausschüsse von zwei Gemeinden zu einer gemeinsamen Sitzung zusammen setzen. So erhält Rutzenham ein eigenes Protokoll, wo als TeilnehmerInnen nur die Rutzenhamer aufscheinen, das selbige passiert bei Pitzenberg. Das was in der Realität in der gemeinsamen Sitzung besprochen wird, kann somit nicht im Protokoll abgebildet werden. Denn selbstverständlich besprechen sich Rutzenhamer und Pitzenberger gemeinsam, planen und entscheiden gemeinsam.

In den dann „zu trennenden Protokollen“ kann das gar nicht festgehalten und nachvollzogen werden, denn da müssen diese dahingehend umformuliert werden, als hätten statt einer einzigen gemeinsamen Sitzung, zwei getrennte Sitzungen stattgefunden.

Ich habe das schon mehrere Male angesprochen, dass das eigentlich eine „Urkundenfälschung“ ist, an der alle brav mitmachen und beteiligt sind. Und ich habe vor etwa drei Jahren dem Gemeindebund mitgeteilt, dass es daher dringend einer diesbezüglichen Veränderung in der Gemeindeordnung bedarf. Ich wurde zwar vom Gemeindebund angerufen und bekam auf meinen Wunsch auch eine schriftliche Antwort, man berief sich aber nur auf die aktuelle Fassung der Gemeindeordnung, in der das eben nicht vorgesehen ist.

Jetzt ist es natürlich nicht so, dass beim Planen des Kinderferienprogrammes von zwei Kulturausschüssen „weltbewegende“ Dinge besprochen werden. Aber es könnte ja durchaus sein, dass sich einmal z. B. zwei Bauausschüsse zusammensetzen, weil es um ein gemeindeübergreifendes Projekt geht. Und da kann es dann durchaus um „mehr“ gehen.

Mir persönlich wäre es wichtig, meine Unterschrift als Obmann des Kulturausschusses nicht unter ein Protokoll setzen zu sollen, in dem

a) mehr als die Hälfte der Sitzungsteilnehmer (Pitzenberg hat mehr Ausschussmitglieder als Rutzenham) nicht aufscheint

b) und deren Wortmeldungen und Überlegungen fehlen.

Ich wünsche mir, dass in einem offiziellen Protokoll die Realität abgebildet wird. Diesbezüglich werden wir als Bürgerliste Rutzenham wieder einen Vorstoß beim OÖ. Gemeindebund machen!

Christian Aichmayr

Ich habe meine Zeilen dem OÖ. Gemeindebund zukommen lassen und in der Folge von Dir. Mag. Franz Flotzinger folgende Antwort erhalten:

Sehr geehrter Herr GV Aichmayr!

Danke für Ihre Nachricht. Nach nochmaliger interner Abstimmung sind wir zu folgender Überlegung gekommen:

Wie bereits dargestellt sieht die Oö. GemO 1990 in ihrer derzeitigen Fassung keine gemeinsamen Sitzungen von Ausschüssen derselben, oder verschiedener Gemeinden, vor. Solche Sitzungen sind formlos aber – wie ebenfalls bereits mitgeteilt – unproblematisch möglich. Von solchen Sitzungen kann natürlich ein (ebenso formloses) Protokoll außerhalb der Gemeindeordnung erstellt werden. Getrennte Protokolle sind nicht notwendig, da es sich eben um informelle Sitzungen außerhalb der Gemeindeordnung handelt.

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Franz Flotzinger LL.M.(LSE – London)

Direktor des Oberösterreichischen Gemeindebunds

Goethestraße 2, 4020 Linz

Tel.:          +43(0) 732 65 65 16 0

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