DIE VERSICHERUNGSLEISTUNG PENSION BEKÜMMERT DEN STAAT NUR WENIG

Die Angst der Mittelschicht vor dem Abstieg schüren auch die geringen ASVG-Pensionserhöhungen der letzten Jahre, denn die vollen 3,5 % oder 3 % bekamen 2021 und 2022 nur jene Pensionisten, deren Pension unter € 1.000,– bzw. 1.030,– lag. Über diesen Beträgen wurde nur mehr linear erhöht – und bei höheren Pensionen gab es dann 2021 nur € 35,– und 2022 nur 1,8 %.

Pensionistinnen und Pensionisten, welche eine Pensionshöhe von € 1.030,49 (Alleinstehende) bzw. € 1.625,– (Ehepaare oder eingetragene Partnerinnen bzw. Partner die im gleichen Haushalt leben) nicht erreichen, erhalten eine Ausgleichszulage, welche dann diese Bezugshöhe absichert. Für jedes Kind ist zu diesen Beträgen noch € 159,– hinzuzurechnen.

Dazu kommt noch ein Pensionistenabsetzbetrag, der steht jedem Pensionisten in Österreich zusteht, dessen jährliche Einkünfte € 25.000,– nicht übersteigen. Der Absetzbetrag vermindert sich dabei gleichmäßig bei Bezügen zwischen 17.000 und 25.000 Euro auf 0 Euro. Der Betrag wird damit „eingeschliffen“. Er beträgt maximal 400 Euro jährlich pro Pensionisten.

Bei Niedrigpensionen ist der Staat also seit Jahren bestrebt, einen Ausgleich zu schaffen.
Dass die Pension eine Versicherungsleistung ist, wird geflissentlich negiert. Wer also während seines Berufslebens ein Mehr an Versicherungsjahren und ein Mehr an Einkommen zu verzeichnen hatte und davon ausging, dass das in den Pensionsjahren entsprechende Berücksichtigung findet, wird wohl auch in Zukunft noch weitere Überraschungen erleben. „Solidarität“ wird hier von „Oben“ verordnet!

Es wäre schön, wenn jene, die diese Entscheidungen treffen, mit gutem Beispiel bei Ihren jährlichen Einkommenserhöhungen voran gehen!

Christian Aichmayr

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